Privatpreise

Unsere Privatpreise sind kalkuliert und spiegeln unser Selbstverständnis für die Berufsgruppe der Physiotherapeuten wider. Unterschiedliche Praxen haben unterschiedliche Kosten und bieten unterschiedliche Leistungen an, daher sollte bei der Beurteilung der Privatpreise auch immer die entsprechende Therapie berücksichtigt werden.

Im Zweifel sollten Sie sich vor Ihrem ersten Termin bei Ihrer Versicherung wegen der Kostenübernahme erkundigen.

Sollte Ihre Versicherung sich bei der Erstattung auf die beihilfefähigen Höchstsätze berufen, können Sie sich zu diesem Thema unter dem folgenden Absatz informieren.

 

Beihilfe (-fähige Höchstsätze)

„Beamtinnen und Beamte sind wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verpflichtet, das Risiko von Krankheiten und Pflegebedürftigkeit für sich und ihre Familien selbst abzusichern und Vorsorge zu leisten.“ (Bundesministerium des Innern und für Heimat, 2022)

Die Beihilfe erstattet Kosten für Gesundheitsaufwendungen anteilig, den Rest hat der Versicherte selbst zu tragen. Also kann der beihilfefähige Höchstsatz allein gar nicht als kostendeckend angesehen werden. Genaueres dazu kann beim Bundesministerium des Innern und für Heimat und in der Bundesbeihilfeverordnung nachgelesen werden:

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/oeffentlicher-dienst/beamtinnen-und-beamte/beihilfe/beihilfe-node.html

https://www.gesetze-im-internet.de/bbhv/

 

Leider kommunizieren auch viele private Krankenversicherungen diese Tatsachen nicht korrekt. . Diese können sich zwar auf ihre, mit dem Versicherten vertraglich vereinbarten, Höchstsätze berufen, Argumentationen wie „die Preise des Heilmittelerbringers seien unüblich hoch“ oder „nicht gerechtfertigt“ sind für den Versicherten jedoch irreführend und einfach falsch.

 

Wir haben uns in dem Zusammenhang dazu entschlossen zwei Preislisten einzuführen: zum Einen die regulären Privatpreise und zum Anderen die Beihilfepreise mit reduzierter Behandlungszeit.

Rufen Sie uns bei Fragen gerne einfach an oder schreiben eine Email.

 

 

Preisliste therapeuticum

Für gesetzlich Versicherte ist nach § 61 SGB V eine Rezeptzuzahlung von 10 € plus 10 % des Rezeptwertes fällig.

Heilmittel Privatversicherte

Befund 30 €
Krankengymnastik 45 €
Manuelle Therapie 54 €
Krankengymnastik ZNS 70 €
Krankengymnastik ZNS (Kinder) 35min 90 €
Krankengymnastik Mukoviszidose 60min 135 €
Manuelle Lymphdrainage 30min 55 €
Manuelle Lymphdrainage 45min 82 €
Manuelle Lymphdrainage 60min 109 €
Massage 15min 32,5 €
Fango 26 €
Heiße Rolle 19 €
Kältetherapie 18,5 €
Krankengymnastik am Gerät 60min 85 €
Hausbesuchspauschale 33,5 €
Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) Tagessatz 150 €
Wegegeld je km 0.6 €
Heilpraktikerbehandlung 30 min ca. 70 €

 

Die Heilpraktikerleistungen werden nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet.

Selbstzahlerleistungen

Physiotherapeutische Befundung inkl. Bericht 100 €
Personal Training 60min 119 €
   
 
   
   

Weitere Angebote

Betriebliches Gesundheitsmanagement / betriebliche Gesundheitsförderung
Mentalcoaching
Psychologische Beratung
Sportphysiotherapeutische Betreuung von Sportlern / Vereinen
Firmenkooperationen

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Hinweis: Termine, die nicht 24 Stunden vor Behandlungsbeginn abgesagt wurden, werden voll berechnet.

 

Preisliste zum Download